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Wetter in Nea Peramos  | Immobilien - Eigentumswohnungen in Nea PeramosImmobilien in Nea Peramos gelten in eingeweihten Kreisen als heißer Tipp. Was inzwischen vielerorts als unerreichbarer Traum oder aber auch als finanzielles Abenteuer mit ungewissem Ausgang eingestuft werden muss, ist in Nea Peramos zu ebenso interessanten wie auch soliden Konditionen unter absoluter Rechtssicherheit (!) realisierbar: - Regulärer Grundbucheintrag (wie in Deutschland)
- Verkehrsgünstige Lage (Straße, Luft, Meer)
- Hoher Nutzwert (Urlaub, Ruhe- / Alterssitz, Vermietung)
- Lukrative Geldanlage (kontinuierliche Wertsteigerung)
- Kurzfristig kapitalisierbar (Nachfrage übersteigt Angebot)

Konkret stehen einige neu erbaute bzw. noch im Bau befindliche Eigentumswohnungen ab ca. 50 qm maklerfrei zu äußerst günstigen Preisen bei nur ca. 1.000 EUR / qm zum Verkauf an. Noch preiswerter kommen einige Einheiten in Parterre-Lage ab ca. 50 qm zu stehen. Weitere Einzelheiten werden gerne auf Anfrage mitgeteilt. 
Die in Rede stehenden Eigentumswohnungen entsprechen natürlich allen geltenden Vorschriften und stellen reguläre Wohneinheiten, also in jeder Hinsicht unbeschränkt und ganzjährig nutzbare Wohnungen gehobenen Standards dar. 
Sofern verfügbar, werden Baubeschreibungen ("Pflichtenheft") in deutscher Übersetzung auf Anfrage kostenlos per E-Mail zugestellt. 
|  |   Wichtiger Hinweis für Immobilienbesitzer 2005 muss unabhängig von Nationalität und Wohnsitz jeder Besitzer / Inhaber dinglicher Rechte (an) einer Immobilie in Griechenland eine Steuererklärung an das griechische Finanzamt einreichen! Erwerb einer Immobilie in Griechenland Unter Ausnahme einiger empfindlicher Regionen (z. B. Grenzgebiete) kann in Griechenland jede in- oder ausländische Person Grundeigentum erwerben. Auch Ausländer müssen allerdings unabhängig von ihrem Wohnsitz über eine Steuernummer in Griechenland verfügen bzw. eine solche bei dem zuständigen griechischen Finanzamt beantragen. Aus rechtlicher Sicht unterliegt der Kauf einer Immobilie in Griechenland den selben Prinzipien wie in Deutschland, wobei jedoch einige Eigenarten zu berücksichtigen sind. Vertragsabschluss Ein Vertrag über Kauf / Verkauf einer Immobilie in Griechenland kann nur von einem griechischen Notar oder ggf. vor einer griechischen Vertretung (Botschaft, Konsulat) beurkundet werden. Außerdem besteht bei Vertragsabschluss in Griechenland abgesehen von einigen Ausnahmen Anwaltszwang. Gerade Ausländern sollten jedoch so wie so immer einen qualifizierten (!) Rechtsanwalt in Griechenland einschalten, der dann ggf. auch die gesamte Abwicklung übernimmt. Grunderwerbssteuer, Gebühren, Kosten Aktuell (2005) beläuft sich in Griechenland die Grunderwerbssteuer je nach Lage und Wert der Immobilie auf 7% bis 11% des vom Finanzamt taxierten (also nicht des realen!) Kaufpreises. Analog gestalten sich auch übrige Abgaben, Gebühren und Honorare, womit sich die gesamte Belastung auf ca. 15% summiert. Dieser Wert ist allerdings sehr grob geschätzt und soll nur als Anhalt dienen. Hinweis: ab 2006 werden auch in Griechenland Immobilien der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer unterliegen.  |
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